Häufig ist die intravenöse Gabe eines Kontrastmittels auf der Basis des Wirkstoffes Gadolinium erforderlich. Das Kontrastmittel hilft, Strukturen besser gegeneinander abzugrenzen und mögliche pathologische Prozesse sicherer zu erfassen.
Vereinzelt sind Unverträglichkeitsreaktionen wie allergische Reaktionen und Übelkeit beobachtet worden. Das in der Kernspintomographie verwendete Kontrastmittel ist nicht mit dem jodhaltigen Kontrastmittel in der Computertomographie vergleichbar und hat deutlich geringere Nebenwirkungen.
Nicht verabreicht wird das Kontrastmittel in der Schwangerschaft und bei hochgradiger Niereninsuffizienz.
Falls die Gabe von Kontrastmittel erforderlich ist, bringen Sie bitte den Kreatinin-Wert zum Termin mit!
Eine Kernspintomographie verbietet sich bei:
Seit Kurzem sind MR-taugliche Herzschrittmacher in Gebrauch. Auch bei diesen Geräten gilt, dass sie bei einem Herzspezialisten in eine Art „Ruhemodus“ versetzt werden müssen, um die Elektronik zu schützen, und nach der Untersuchung wieder „angeschaltet“ werden müssen. Daher können solche Untersuchungen nur in enger Absprache mit einem Herzspezialisten erfolgen und werden daher in erster Linie an Zentren durchgeführt. Zudem muss sichergestellt sein, dass nicht alte Schrittmachersonden, die nicht MR- tauglich sind, noch im Herzmuskel verblieben sind.
Grundsätzlich ist für alle kernspintomographischen Untersuchungen eine Terminabsprache erforderlich.
Falls Sie einen sog. Implantatpass ausgehändigt bekommen haben, beispielsweise nach dem Einbringen einer Mittelohrprothese, so bringen Sie diesen am Untersuchungstag bitte mit.
Häufig ist zum Differenzieren evtl. pathologischer Strukturen die Gabe eines jodhaltigen Kontrastmittels in die Armvene notwendig. Die modernen Kontrastmittel sind im Allgemeinen gut verträglich. Dennoch kann es zu Unverträglichkeiten kommen.
Ein Aufklärungsbogen und ggf. ein Gespräch vor der Untersuchung informieren Sie über weitere Details.
Grundsätzlich ist eine ausreichende Nierenfunktion erforderlich. Zudem darf keine Erkrankung der Schilddrüse vorliegen (wie z.B. eine manifeste Schilddrüsenüberfunkion (Hyperthyreose), M. Basedow, Karzinom). Auch eine geplante Schilddrüsenszintigraphie oder Radioiod-Therapie sind ein Ausschluss.
Daher sollten Sie zur Untersuchung zwei Laborwerte mitbringen:
den Kreatinin-Wert und den TSH-Wert.
Bei der Untersuchung des Bauchraumes ist in der Mehrzahl der Fälle die Einnahme eines Kontrastmittels in Form eines Getränkes notwendig und zwar – je nach Fragestellung – 30 bis 60 Minuten vor der Untersuchung. Um diese Zeit verlängert sich dann der Aufenthalt in der Praxis.
Bei Computertomographien, die mit der Gabe eines intravenösen Kontrastmittels einhergehen, sollte eine Nahrungskarenz von 3 Stunden eingehalten werden.
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